Tierschutz in der Schweiz: Aktiv werden bei Misshandlung und Vernachlässigung

Regelmässig erreichen die Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz (SUST) Anfragen was zu tun ist bei Feststellungen, dass ein Tier misshandelt, vernachlässigt oder überanstrengt wird. Das geht von Beobachtungen oder gar Berichten über Aussagen von der Täterschaft selbst, dass ein Tier qualvoll oder mutwillig getötet oder dies zumindest versucht bzw. beabsichtigt wurde bis zu Sichtungen von Menschen, die Tiere aussetzen.

Täglich geschehen solche Tierquälereien – Täter kommen in der Schweiz oftmals bequem durchs Leben. Dies nicht etwa, weil unser Tierschutzgesetz nicht greifen würde, sondern vielmehr, weil die zuständigen Behörden von solchen Fällen häufig gar nicht erst erfahren.


Zurückgelassen im Auto: Leidende Tiere sind auf die Hilfe von Passanten angewiesen.

Tiere und Behörden sind auf die aktive Mithilfe jedes einzelnen Tierfreundes angewiesen. Es sind nämlich in den meisten Fällen Passanten, die zufällig einen Missstand beobachten, Tieren aus einer schrecklichen Lage heraushelfen und Tierhalter zur Rechenschaft führen können.

Bloss wie? Die meisten Menschen können zwar gefühlsmässig einschätzen, wenn einem Tier Unrecht getan wird, wissen dann aber nicht, wann und wie sie gegen solche Verstösse vorgehen und den Tieren zu ihrem Recht verhelfen können. Hier heisst es dann: Sachverhalt genau festhalten, möglichst viele Angaben machen und Meldung an die zuständigen Behörden erstatten.


Haltungsmissstände sind Straftatbestände und müssen angezeigt werden. Bei der Polizei, dem kantonalen Veterinäramt oder Tierarzt.

Tierschutzrecht einfach erklärt

Die Broschüre „Tiere haben Rechte“ der SUST hilft, sich in solchen Fällen richtig zu verhalten und sich aktiv für den Schutz von einzelnen Tieren einzusetzen. Sie enthält Informationen über die Strafbestimmungen gemäss dem eidgenössischen Tierschutzgesetz, zeigt die Pflichten der Tierhaltung auf und informiert, wie im Falle einer akuten Bedrohung vorgegangen werden kann.



Die Broschüre „Tiere haben Rechte“ kann im Shop auf der Website der SUST kostenlos in digitaler oder gebundener Form bestellt werden. Die häufigsten Fragen von Tierhaltern, Tierfreunden und Interessierten beantwortet die SUST im online Q&A: „Tier und Recht“.


Die Gratis-Broschüre „Tiere haben Rechte“ der SUST hilft, sich in solchen Fällen richtig zu verhalten und sich aktiv für den Schutz von einzelnen Tieren einzusetzen.

 

Quelle: Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz (SUST)
Bildquelle: Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz (SUST)

MEHR LESEN