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Die Umweltverbände Pro Natura, WWF Schweiz, BirdLife Schweiz und Gruppe Wolf Schweiz verzichten auf ein Referendum gegen das revidierte Jagdgesetz. Das Parlament hat im Dezember 2022 die Chance verpasst, ein fachlich überzeugendes Gesetz zu verabschieden, das eine Regulierung der Wölfe mit klarem Bezug zu Schäden ermöglicht und so die Herausforderungen der Land- und Alpwirtschaft effektiver angegangen hätte. Trotzdem kann die Koexistenz mit dem Wolf auf Grundlage des nun vorliegenden Gesetzes gelingen. Entscheidend ist die Regelung mittels einer Jagdverordnung, die den Wolfsbestand nicht gefährdet und den Herdenschutz weiter stärkt, sowie deren gemeinsame Umsetzung durch Älplerinnen, Landwirte, Försterinnen, Naturschützende, Kantone und Gemeinden.
Der Wolf gehört zur heimischen Tierwelt und die Schweiz ist zu seinem Schutz verpflichtet. Eine Koexistenz von Mensch und Wolf ist auf der Basis des revidierten Gesetzes möglich, sofern die im Parlament genannten sichernden Bedingungen eingehalten werden. So sollen wolfsfreie Zonen nicht zulässig sein, und die Entfernung ganzer Rudel ist nur in Ausnahmefällen möglich. Auch Wolfsabschüsse in Jagdbanngebieten wird es weiterhin nicht geben. Die Hürden für den Abschuss von Einzelwölfen werden gegenüber Stand heute nur unwesentlich gesenkt und liegen immer noch wesentlich höher, als dies in der vom Volk 2020 abgelehnten Vorlage der Fall gewesen wäre. Die Regulierungszeit für Wölfe wird im Winter gegenüber dem Ist-Zustand sogar um zwei Monate verkürzt. Unter diesen Rahmenbedingungen ist eine erneute Gefährdung des Wolfsbestandes nicht möglich. Der Wolf wird sich deshalb auch mit dem neuen Jagdgesetz entwickeln können und ein integraler Bestandteil der heimischen Tierwelt bleiben. Deshalb verzichten die Verbände Pro Natura, WWF Schweiz, BirdLife Schweiz und die Gruppe Wolf Schweiz auf das Ergreifen eines Referendums. Sie hatten bereits vor über fünf Jahren zugestimmt, dass beim Wolf – und nur beim Wolf – eine stärkere, gezielte und schadensorientierte Regulierung möglich sein könne.
Am 28. Oktober 2022 ist ein neues Weisskopfsaki-Männchen ins Affenhaus eingezogen. Neuankömmling Diego stammt aus dem schwedischen Tierpark Skansen-Akvariet und soll die erfolgreiche Zucht in Basel weiterführen.
Er wurde von den beiden Weibchen Estrella und Feliz offen empfangen und hat sich entsprechend schnell im Zolli eingelebt.
Am 8. November 2022 wurde auf dem Gebiet der Gemeinde Safiental ein mehrjähriger Wolfsrüde des Beverinrudels erlegt.
Die genetische Identifikation des Tieres hat ergeben, dass es sich dabei um M92, das besonders schadenstiftende Vatertier des Rudels, handelt.
Der Verein Simmentaler Original präsentierte heute in Zollikofen zusammen mit der BFH-HAFL und Agroscope die Ergebnisse der Studie zur Wirtschaftlichkeit der Simmentaler Kuh. Vor 2 Jahren wurde die Studie im Auftrag des Vereins Simmentaler Original bei den beiden Forschungsinstitutionen in Auftrag gegeben und von diesen anhand einer detaillierten Betriebszweiganalyse erarbeitet. Die Simmentaler Kuh überzeugt in der Studie mit einem einfachen Management sowie tiefen Direktkosten.
Die Arbeit wurde durch die Fondation Sur-la-Croix sowie das Bundesamt für Landwirtschaft BLW finanziell unterstützt.
Der Zolli freut sich, Basel ein verfrühtes Weihnachtsgeschenk zu machen: Elefantenkuh Heri ist trächtig! Die Geburt des Jungtiers ist gegen Ende 2023, Anfang 2024 zu erwarten.
Am 19. Juni 2022 erreichte die Verantwortlichen des Zolli die freudige Nachricht, dass Elefantenkuh Heri nach 18 langen Jahren erneut trächtig ist. Zu jenem Zeitpunkt war Heri schätzungsweise in der 18. Schwangerschaftswoche. Eine Trächtigkeit bei Elefanten dauert rund 22 Monate. Entsprechend ist die Geburt Ende 2023, Anfang 2024 zu erwarten.
Im Zeitraum von Mittwoch, 30. November bis Freitagvormittag wurde in Amriswil ein Meerschwein in einem öffentlichen Abfalleimer deponiert.
Das Tier ist wohlauf, die Kantonspolizei Thurgau sucht Zeugen.
Viele Tierheime in Europa sind bereits überfüllt und haben nur begrenzte Ressourcen, um die steigende Zahl von Tieren, die vermittelt werden müssen, zu bewältigen. Daher ist es wichtiger denn je, vor der Anschaffung eines Haustieres die langfristige Verantwortung umfassend zu bedenken.
Ein Haustier zu adoptieren oder zu kaufen bedeutet, während seiner gesamten Lebenszeit die Verantwortung für sein Wohlergehen zu übernehmen. Janine Cirini, Campaignerin bei VIER PFOTEN Schweiz erklärt: „Wer einen Hund, eine Katze oder ein anderes Haustier in seine Familie aufnimmt, hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinem Haustier und muss in der Lage sein, diese während des gesamten Lebens des Tieres zu finanzieren. Kosten für Futter und Tierbedarf, sowie eine regelmässige tierärztliche Versorgung sind ebenfalls sicherzustellen.“
Ursprüngliche Lebensräume, in denen sich die Natur frei entwickeln kann, sind entscheidend für den Erhalt der bedrohten Biodiversität, für die Forschung, aber auch als Erholungsraum. An der heutigen Wildnisfachtagung diskutierten 70 Fachleute aus Naturschutz, Behörden und Wissenschaft darüber, was es braucht, um die letzten grossen naturnahen Landschaften der Schweiz zu bewahren und „wilde Ecken“ im Siedlungsraum zu fördern.
„Es braucht einen besseren Schutz der verbleibenden grossen, ursprünglichen Naturlandschaften in der Schweiz“, fasst Jan Gürke die Erkenntnis und Forderung der rund 70 Fachleute zusammen, die heute in Biel die Zukunft der Schweizer Wildnis diskutiert haben. Der Leiter der aktuellen Pro Natura Wildnis-Kampagne verweist auf die diversen Erschliessungsprojekte für Tourismus und Energiegewinnung die aktuell die letzten Wildnislandschaften bedrohen. „Es ist ein Armutszeugnis, dass der Schweizerische Nationalpark das einzige grosse geschützte Wildnisgebiet der Schweizer Alpen ist. Um die akute Biodiversitätskrise abzuwenden, braucht es unbedingt mehr solcher Gebiete mit einem umfassenden, langfristigen Schutz“. Dieser Meinung sind nicht nur die anwesenden Expertinnen und Experten sondern auch über 1000 ihrer Kollegen, die letztes Jahr an einer Befragung zum Thema „Wildnis“ teilgenommen haben.
Der Kanton Obwalden ruft zur Einhaltung der Leinenpflicht auf. Damit soll verhindert werden, dass freilaufende Hunde Wildtiere jagen, verletzen oder sogar töten. Es ist wichtig, eine Störung der Wildtiere zu vermeiden und diese vor allem im Winter sowie in der Setz- und Brutzeit zu schützen.
Bei den kantonalen Fachstellen mehren sich die Meldungen aus der Bevölkerung, dass sich immer mehr Hundebesitzer nicht an die geltende Leinenpflicht in den Naturschutzzonen (u.a Usser Allmend, Städerried, Hinteregg-Andresen) halten. Gerade im Gebiet Langis/Kaltbad spitzt sich die Situation zu, da hier auf engem Raum viele Besucher zum Langlaufen, Schneeschuhlaufen oder Wandern zusammenkommen und auch ihre Hunde mitbringen.