Auf den Zahn gefühlt - Zollamt lässt die Einfuhr von Tierzähnen nicht zu
Im wahrsten Sinne des Wortes „auf den Zahn fühlen“ mussten jetzt die Zollbeamten des Zollamts Reischenhart einem Paket aus den Vereinigten Staaten von Amerika, das ein Privatmann bestellt hatte.
Inhalt des Paketes waren nämlich 200 Bison-Zähne, die der Empfänger laut eigener Aussage „zur Vergruselung von Perchtenmasken“ verwenden wollte.
Um festzustellen, ob die Tierzähne einfuhrfähig sind, wurde das zuständige Veterinäramt eingeschaltet.
Dieses bestätigte zwar, dass es sich tatsächlich um Zähne des amerikanischen Präriebisons handelt, welcher im Gegensatz zu seinem Verwandten, dem Waldbison und dem europäischen Wisent, nicht unter das Washingtoner Artenschutz- Abkommen fällt.
Ausgehändigt bekam der Besteller die Zähne trotzdem nicht. Zur Vermeidung der Einschleppung von Tierseuchen in die EU muss der Einführer für bestimmte Waren tierischen Ursprungs deren Keimfreiheit nachweisen. „Die Tierzähne müssen vor der Einfuhr nach den hierfür massgeblichen Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte behandelt werden. Diese Behandlung hätte durch ein vorgeschriebenes EU-Zertifikat nachgewiesen werden müssen. Da der Einführer diesen Nachweis nicht führen konnte, müssen die Zähne wieder ausgeführt oder vernichtet werden“, erklärt Berhard Stanggassinger, der abfertigende Zollbeamte am Zollamt Reischenhart.
Quelle: Hauptzollamt Rosenheim
Bildquelle: Hauptzollamt Rosenheim