Blutegel gegen Kopfschmerzen - Zöllner am Düsseldorfer Flughafen stellen geschützte Blutegel sicher

Mit Blutegeln in zwei Wasserflaschen wollte ein Reisender am 10.7.2019 aus der Türkei nach Deutschland einreisen.

Zöllner baten den 62-jährigen Essener zur Kontrolle des Reisegepäcks und fanden dort neben den üblichen Reiseutensilien auch zwei 0,5-Liter-Wasserflaschen, in denen sich nicht nur Wasser, sondern auch Blutegel befanden. Die anschließende Recherche ergab, dass es sich um geschützte Arten handelt, deren Einfuhr verboten ist.

Auf Befragen gab der Reisende an, dass der die Blutegel in einer Apotheke in der Türkei gekauft habe und sie zur Behandlung seiner Clusterkopfschmerzen benötige. Da Blutegel nach seiner Aussage in der Türkei deutlich günstiger seien (0,80 EUR gegenüber 8 EUR in Deutschland), habe er die Tiere dort gekauft.

Die Zöllner stellten die Blutegel sicher und leiteten gegen den Betroffenen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz ein. Die Tiere wurden dem Aquazoo Düsseldorf übergeben.



 

Quelle: Hauptzollamt Düsseldorf
Bilderquelle: Zoll

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