Kanton GR: Hinweise für die Jagden 2020 und für Hundehalter wegen Wolfsrudeln

Wir möchten hiermit alle Hundehalter auf die steigenden Gefahren für ihre Vierbeiner hinweisen, die von Wolfsrudeln und territorialen Wölfen ausgehen. Vor allem beim jagdlichen Führen der Hunde aber auch ausserhalb der Jagdzeit ist Vorsicht geboten.

Territoriale Wölfe betrachten Hunde als Konkurrenten oder als Gefahr für sich und ihren Nachwuchs. Hunde, welche sich zu weit von ihrem Führer entfernen, laufen Gefahr attackiert zu werden. Die Regionen, die momentan besonders starke Wolfsvorkommen aufweisen, sind auf der Webseite des AJF einsehbar (www.ajf.gr.ch).

Bei Anwesenheit von Herdenschutzhunden ruhig bleiben und Hinweistafeln beachten. Hunde nicht mit Stöcken und schnellen Bewegungen provozieren. Nicht direkt weiter auf den Hund zugehen, sich vom Hund abwenden und ihn und die Herde weiträumig umgehen um möglichst wenig zu stören.

Einhalten der Schutzmassnahmen Covid19

Es ist wichtig, dass während dem diesjährigen Jagdbetrieb die Schutzmassnahmen im Zusammenhang mit Covid19 eingehalten werden. Das Ziel der Massnahmen ist es, einerseits die Jägerinnen und Jäger und andererseits die Mitarbeitenden des AJF vor einer Ansteckung durch das Coronavirus zu schützen. Zudem gilt es, besonders gefährdete Personen bestmöglich zu schützen. Bei der Vorweisung der erlegten Schalenwildtiere beim Wildhüter ist ausserhalb der AJF-Räumlichkeiten die Jägerin bzw. der Jäger für das Einhalten der Schutzmassnahmen verantwortlich. Innerhalb der Räumlichkeiten gilt:

  • Händedesinfektion beim Eintreten in den Raum
  • Abstand 1.5 m einhalten!
  • Falls der Abstand nicht eingehalten werden kann – ist das Tragen einer Maske absolute Pflicht!
  • Händeschütteln vermeiden
  • Vor Ort werden Masken und Desinfektionsmittel durch das AJF zur Verfügung gestellt
  • Bei einem Erkrankungsfall ist die Rückverfolgbarkeit dank dem Namen des Erlegers mit Datum und Uhrzeit im Erfassungssystem des AJF möglich

Wir bitten um Verständnis, wenn es in diesem Jahr infolge Einhalten der Schutzmassnahmen zu Verzögerungen kommen sollte. Wir weisen aber auch darauf hin, dass Hirsche, Rehe und Gämsen, die nicht zwingend während der Hochjagd vorgewiesen werden müssen, auch nach der Hochjagd in der Zeit vom 23. Oktober bis 31. Oktober 2020 der zuständigen Wildhut vorgewiesen werden können.

Radioaktivitätsmessung bei Wildschweinen in der Mesolcina und Calancatal

Im Kanton Tessin werden die erlegten Wildschweine seit Jahren auf erhöhte Radioaktivität gemessen. Grund dieser Messung ist die bekannte Entleerung der Tschernobyl-Wolke über das Tessin nach der Nuklearkatastrophe von 1986. Wildschweine sind wegen ihres Fressverhaltens (Wühlen und Aufnahme bestimmter radioaktiv belasteter Pilze) besonders gefährdet. Im Jahre 2020 wurde im Kanton Graubünden ein Überwachungsprogramm lanciert. Die für dieses Jahr vorgesehenen Massnahmen, werden durch das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (ALT) in einem separaten Schreiben an die Jäger in der Mesolcina und Calancatal festgelegt. Wildschweine, die den Höchstwert überschreiten werden beschlagnahmt und entsorgt. Das Amt für Jagd und Fischerei regelt die Entschädigung beschlagnahmter Wildschweine.

Weiterführung Forschung Schneehasen

Die Forschung zur Farbveränderung der Felle der Schneehasen im Kanton Graubünden wird weitergeführt. Damit die Auswertung durchgeführt werden kann, ist das AJF auf die Mithilfe der Niederjägerinnen und Niederjäger angewiesen. Diese sind dazu angehalten dem Wildhüter Ohren und Fotos der erlegten Schneehasen spätestens mit der Abschussliste abzugeben. Weitere Informationen können beim Wildhüter und beim AJF eingeholt werden.

Wir bedanken uns für Ihren Einsatz und wünschen Ihnen viel Freude und Glück auf den diesjährigen Jagden! Weidmannsheil! – In bocca d’luf! – In bocca al lupo!

 

Quelle: Kanton Graubünden
Titelbild: AB Photographie – shutterstock.com

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