Motion „Einführung obligatorischer Videoüberwachungen in Schlachtbetrieben“

Wie bereits der Bundesrat lehnt heute auch der Ständerat die Einführung obligatorischer Videoüberwachungen in Schlachtbetrieben ab (Motion Jositsch Daniel, SP ZH).

Der Schweizer Tierschutz STS verlangt mit Nachdruck, dass der Schutz der Tiere sowohl bei Tierhaltung, Transport und in Schlachtbetrieben ernst genommen und konsequent überwacht wird. Der Fokus muss auf das Wohl der Tiere gerichtet sein. Nichtstun und abwarten, bis der nächste Skandal publik wird, ist ethisch nicht vertretbar.

Zu Beginn dieses Jahres hat ein Bericht der Bundeseinheit für die Lebensmittelkette (BLK) grobe Mängel beim Tierschutz in Schweizer Schlachtbetrieben aufgezeigt. Fehler und Versäumnisse, wie sie der Bericht der BLK dokumentiert, sind unter keinen Umständen tolerierbar. Zu einem umfassenden Nutztierschutz gehört der schonende Umgang mit den Tieren auf ihrem letzten Weg und ein möglichst schmerzloser und schneller Tod.

Gut geschultes Personal in den Schlachtbetrieben, genügend Ressourcen für unabhängige, bestmögliche Kontrollen und strenge Sanktionen bei festgestellten Verstössen sind unabdingbar. Der Schweizer Tierschutz STS erachtet die von der Motion Jositsch* geforderte Videoüberwachung von tierschutzrelevanten Bereichen in Schlachthöfen, insbesondere bei der Betäubung und beim Entbluten der Tiere, als ein probates Mittel zur Verbesserung der Situation.

In Anbetracht des immensen Tierleids, das durch Fehler und Mängel in einem Schlachtbetrieb verursacht wird, sind Masssnahmen zu deren Vermeidung nicht „unverhältnismässig“, wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motion schreibt. Ebenso zeugt es von wenig Sensiblität, Mehrkosten für eine bessere Kontrolle und Ueberwachung ins Feld zu führen, wie es Branchenvertreter tun.

Wie Ständerat Daniel Jositsch verlangt auch Nationalrätin Meret Schneider (GPS ZH) eine unabhängige Kontrolle des Schlachtvorgangs. In einem im Mai 2020 eingereichten Vorstoss fordert sie mehr personelle Ressourcen zur Überwachung der Betäubung und Entblutung in Schlachtbetrieben. Der Schweizer Tierschutz STS unterstützt diese Forderung.

* 20.3023 Motion: Einführung obligatorischer Videoüberwachungen in Schlachtbetrieben

 

Quelle: Schweizer Tierschutz STS
Titelbild: Martin Gallie – shutterstock.com

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