Schweizer Tierschutz STS besuchte 35 Zoofachgeschäfte

Seit Jahren besucht der Schweizer Tierschutz STS Zoofachgeschäfte in der gesamten Schweiz, beurteilt die Haltung der zum Verkauf stehenden Tiere, das Informations- und Beratungsangebot für die künftigen Halter, die Umsetzung der gesetzlich geforderten Gehegedeklaration. Und seit Jahren, so auch 2021, stossen die STS-Fachleute bei ihren Recherchen wieder und wieder auf Mängel.

Welch grosse Verantwortung dem Fachhandel beim Tierkauf wie beim Kauf von Zubehör zukommt, ist unbestritten. Insbesondere Ersttierhalter sind auf umfassende und seriöse Information über die Bedrüfnisse und Ansprüche an eine artgemässe Haltung ihres künftigen Heimtiers angewiesen. Wo Tiere unter Minimalbedingungen im Ladenlokal „ausgestellt“ sind und schnell und unkompliziert über den Ladentisch gehen, da wird verantwortungslos und gegen das Wohl der Tiere gehandelt.

Minimalismus vorgelebt

Der STS besuchte von Januar bis Mitte Oktober 2021 insgesamt 35 Zoofachgeschäfte, davon 25 in der Deutschschweiz, acht in der Romandie und zwei im Tessin. Nicht zum ersten Mal negativ aufgefallen, in diesem Jahr durch sehr unbefriedigende Nager- und Kaninchenhaltungen, ist das Fachgeschäft „Le Scalaire“ in Nyon. Hier zeigt man sich beratungsresistent und nach früherer Kritik zugesagte Verbesserungen in der Tierhaltung blieben nichts weiter als Lippenbekenntnisse. Demgegenüber überzeugte „Zoo Roco“ in Lyss durch eine sehr gute mündliche Beratung und wurde, als zweites Fachgeschäft nach „Zoo Widmer“ in Kirchdorf, vom Schweizer Tierschutz STS für sein professionelles Engagement ausgezeichnet.




Insgesamt orientiert sich die Tierhaltung zahlreicher Zoofachhandlungen an den gesetzlichen Mindestvorschriften der Tierschutzverordnung, an Vorschriften also, die die Grenze zur Tierquälerei definieren und von vorbildlich weit entfernt sind. Enttäuschend auch die weiterhin mangelhafte Umsetzung der seit vier Jahren geltenden Gehege-Deklarationspflicht. Diese fordert für jedes zum Verkauf stehende Heimtiergehege die Angabe der Innenmasse, der Tierarten, die darin gehalten werden können sowie der maximalen Anzahl der im Gehege zulässigen Tiere für jede Art. Insgesamt waren bei zwei Drittel aller besuchten Geschäfte die Gehege ungenügend oder gar nicht beschriftet.

Der Schweizer Tierschutz STS hat zusammen mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) verschiedene Informationsbroschüren zur Heimtierhaltung publiziert. Gemeinsam informierte man bereits vor Jahren über die Verpflichtungen der Gehegeanbieter. Das BLV hat am 8. Februar 2022 eine Fachinformation zur Deklaration von Gehegen veröffentlicht und nimmt damit die Anbieter endgültig in die Pflicht.

 

Quelle: Schweizer Tierschutz STS
Bildquelle: Schweizer Tierschutz STS

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