Wildtiere

Umweltverbände erachten Koexistenz von Mensch und Wolf für möglich

Die Umweltverbände Pro Natura, WWF Schweiz, BirdLife Schweiz und Gruppe Wolf Schweiz verzichten auf ein Referendum gegen das revidierte Jagdgesetz. Das Parlament hat im Dezember 2022 die Chance verpasst, ein fachlich überzeugendes Gesetz zu verabschieden, das eine Regulierung der Wölfe mit klarem Bezug zu Schäden ermöglicht und so die Herausforderungen der Land- und Alpwirtschaft effektiver angegangen hätte. Trotzdem kann die Koexistenz mit dem Wolf auf Grundlage des nun vorliegenden Gesetzes gelingen. Entscheidend ist die Regelung mittels einer Jagdverordnung, die den Wolfsbestand nicht gefährdet und den Herdenschutz weiter stärkt, sowie deren gemeinsame Umsetzung durch Älplerinnen, Landwirte, Försterinnen, Naturschützende, Kantone und Gemeinden. Der Wolf gehört zur heimischen Tierwelt und die Schweiz ist zu seinem Schutz verpflichtet. Eine Koexistenz von Mensch und Wolf ist auf der Basis des revidierten Gesetzes möglich, sofern die im Parlament genannten sichernden Bedingungen eingehalten werden. So sollen wolfsfreie Zonen nicht zulässig sein, und die Entfernung ganzer Rudel ist nur in Ausnahmefällen möglich. Auch Wolfsabschüsse in Jagdbanngebieten wird es weiterhin nicht geben. Die Hürden für den Abschuss von Einzelwölfen werden gegenüber Stand heute nur unwesentlich gesenkt und liegen immer noch wesentlich höher, als dies in der vom Volk 2020 abgelehnten Vorlage der Fall gewesen wäre. Die Regulierungszeit für Wölfe wird im Winter gegenüber dem Ist-Zustand sogar um zwei Monate verkürzt. Unter diesen Rahmenbedingungen ist eine erneute Gefährdung des Wolfsbestandes nicht möglich. Der Wolf wird sich deshalb auch mit dem neuen Jagdgesetz entwickeln können und ein integraler Bestandteil der heimischen Tierwelt bleiben. Deshalb verzichten die Verbände Pro Natura, WWF Schweiz, BirdLife Schweiz und die Gruppe Wolf Schweiz auf das Ergreifen eines Referendums. Sie hatten bereits vor über fünf Jahren zugestimmt, dass beim Wolf – und nur beim Wolf – eine stärkere, gezielte und schadensorientierte Regulierung möglich sein könne.

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Kanton Glarus: Kärpfrudel darf reguliert werden

Das Departement Bau und Umwelt des Kantons Glarus hat Anfang Oktober 2022 beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) ein Gesuch für die Regulierung des Kärpf-Wolfsrudels eingereicht. Das Gesuch wurde mit den bisher festgestellten Nutztierrissen begründet. Insgesamt werden dem Rudel 50 Schafrisse zugeschrieben, weitere 14 Tiere blieben nach den Angriffen vermisst. Das BAFU hat dem Gesuch nun zugestimmt.

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Meeresschildkröten aus Costa Rica in der ersten exklusiven Infografik des ICT

Costa Rica beheimatet fünf der sieben bekanntesten Arten von Meeresschildkröten. Das Land ist privilegiert durch die Ankunft und die Eiablage, die Jahr für Jahr an beiden Küsten stattfindet. Die grüne Schildkröte, Lederschildkröte, Oliv-Ridley-Schildkröte, Unechte Karettschildkröte und die Echte Karettschildkröte, versetzen die nationalen und internationalen Touristen immer wieder in Erstaunen, wenn sie diese an einigen Stränden Costa Ricas in ihren Brutgebieten beobachten.

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Anzahl und Dimension heutiger Wildnisgebiete sind ein Armutszeugnis

Ursprüngliche Lebensräume, in denen sich die Natur frei entwickeln kann, sind entscheidend für den Erhalt der bedrohten Biodiversität, für die Forschung, aber auch als Erholungsraum. An der heutigen Wildnisfachtagung diskutierten 70 Fachleute aus Naturschutz, Behörden und Wissenschaft darüber, was es braucht, um die letzten grossen naturnahen Landschaften der Schweiz zu bewahren und „wilde Ecken“ im Siedlungsraum zu fördern. „Es braucht einen besseren Schutz der verbleibenden grossen, ursprünglichen Naturlandschaften in der Schweiz“, fasst Jan Gürke die Erkenntnis und Forderung der rund 70 Fachleute zusammen, die heute in Biel die Zukunft der Schweizer Wildnis diskutiert haben. Der Leiter der aktuellen Pro Natura Wildnis-Kampagne verweist auf die diversen Erschliessungsprojekte für Tourismus und Energiegewinnung die aktuell die letzten Wildnislandschaften bedrohen. „Es ist ein Armutszeugnis, dass der Schweizerische Nationalpark das einzige grosse geschützte Wildnisgebiet der Schweizer Alpen ist. Um die akute Biodiversitätskrise abzuwenden, braucht es unbedingt mehr solcher Gebiete mit einem umfassenden, langfristigen Schutz“. Dieser Meinung sind nicht nur die anwesenden Expertinnen und Experten sondern auch über 1000 ihrer Kollegen, die letztes Jahr an einer Befragung zum Thema „Wildnis“ teilgenommen haben.

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Tiere im Winter – Achtung Gefahren!

Die kalte Jahreszeit hält mit Minustemperaturen und Schnee in höheren Lagen Einzug. Da gilt es auch Vorkehrungen für unsere tierischen Freunde zu treffen. Die Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz (SUST) weist auf typische Winter-Gefahren hin und bietet Tipps, wie Tiere gesund durch die Kälte kommen. Hund: Die meisten Hunde nehmen die Kälte viel lockerer als wir und so mancher hat den Schnee sogar zum Fressen gern. Aber aufgepasst: Dies bezahlen sie oft mit einer Magen-Darmentzündung und starkem Halsweh. Zudem wird die Kälte für Hunde dann gefährlich und lebensbedrohlich, wenn sie sich nicht bewegen können. Daher sehr wichtig: Hunde im Winter nicht draussen anbinden und nicht lange im abgestellten Fahrzeug warten lassen.

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