Kanton Bern: Jagdinspektorat verfügt Abschuss von Wölfin F78
VON belmedia Redaktion Wildtiere
Das Jagdinspektorat des Kantons Bern verfügt den Abschuss von Wölfin F78. Grund für diesen Entscheid ist der Schaden, den die Wölfin an Nutztieren angerichtet hat. Der Abschuss muss bis Ende März im Perimeter Gürbetal, Stockental, Längenberg und Gantrischgebiet erfolgen. Dies ist einzig Wildhütern erlaubt.
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