25. Januar 2025

Abschussfreigabe für zwei Wölfe – Fakten und Hintergründe zum Verhalten der Tiere

Im Kanton Glarus sollen sich zwei Wölfe wiederholt aktiv Menschen und Siedlungen genähert haben, zuletzt einem spielenden Kind. Der Kanton hat die beiden Tiere heute zum Abschuss freigegeben. Für eine fachliche Beurteilung des Verhaltens der Wölfe fehlen noch Informationen. Die Begegnung von Menschen mit Wölfen deutet aber nicht automatisch auf ein unnatürliches Verhalten hin. Eine unmittelbare Gefährdung der menschlichen Sicherheit ist aufgrund der bekannten Berichte nicht zu erwarten. Das Risiko, das von wildlebenden Wölfen für den Menschen ausgeht, ist so gering, dass es statistisch nicht erfasst werden kann. Wildlebende Wölfe greifen Menschen nur an, wenn sie tollwütig sind, wenn es ihnen an natürlicher Nahrung mangelt oder wenn sie den Menschen durch eine vorangegangene Fütterung mit Futter in Verbindung bringen. In der Schweiz gibt es jedoch seit 30 Jahren keine Tollwut mehr, die Wildbestände sind sehr hoch und angefütterte Wölfe sind bisher nicht aufgetreten. Sollten sie doch einmal auftauchen, könnten sie ebenso wie an Tollwut erkrankte Wölfe abgeschossen werden. Die hohen Wildbestände werden durch ein strenges Jagdrecht gesichert. Wolfsangriffe auf Menschen sind daher in der Schweiz nicht zu befürchten.

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