Artenschutz tut Not: Geschmuggelte artgeschützte Schildkröten gerettet
VON belmedia Redaktion News Wildtiere
Essen / Paderborn / Lippstadt. Bereits am 30. September 2019 stellten Beamte des Zollfahndungsamtes Essen bei einer 41-jährigen Italienerin in Lippstadt zwei lebende und eine verendete besonders geschützte maurische Landschildkröten sicher.
Zuvor war bei der Zollfahndung Essen ein Hinweis eingegangen, dass die Beschuldigte maurische Landschildkröten aus Marokko nach Deutschland eingeschmuggelt haben soll. Bei maurischen Landschildkröten handelt es sich um eine besonders und streng geschützte Art nach dem Bundesnaturschutzgesetz sowie der EG-Verordnung, wobei nicht nur die ungenehmigte Einfuhr, sondern bereits der Besitz dieser Schildkröten verboten und strafbar ist.
Einfuhrgenehmigungen seitens des Bundesamts für Naturschutz lagen der Frau aus Lippstadt nicht vor. Die Tiere sind in ihrem Heimatland vom Aussterben bedroht. Erfahrungsgemäss handelt es sich bei den Schildkröten um Jungtiere, die nur wenige Wochen nach dem Schlupf der Wildbahn entnommen und auf Märkten gewinnbringend veräussert werden. Die Pflege- und Versorgung solcher Tiere ist sehr anspruchsvoll. Die Tiere drohen bei unsachgemässer Haltung einzugehen. Die Zollfahnder leiteten sogleich bei der Staatsanwaltschaft Paderborn ein Strafverfahren wegen des Verdachtes des Bannbruchs in Verbindung mit einem Verstoss gegen das Bundesnaturschutzgesetz ein. Die Staatsanwaltschaft Paderborn erwirkte beim zuständigen Amtsgericht einen Durchsuchungsbeschluss, den die Fahnder unverzüglich umsetzten. Die Eile war gerechtfertigt…
Im Rahmen der Durchsuchung wurden im Wohnhaus der Beschuldigten noch zwei lebende Landschildkröten in unsachgemässer Haltung – in einem Wäschekorb ohne Nahrung und Wasser – festgestellt. Der Zustand der Tiere ist kritisch. Eine weitere, bereits verendete, Schildkröte wurde im Garten gefunden. Nach Angaben des Ehemannes der Beschuldigten war ein viertes Tier bereits nach der illegalen Einfuhr verendet und anderweitig entsorgt worden.
Die zwei überlebenden Landschildkröten wurden in einem Artenschutzzentrum untergebracht, wo sie fachmännisch betreut und versorgt werden. Die Tiere werden jetzt schnellstmöglich über das Bundesamt für Naturschutz an einen Zoologischen Garten vermittelt. „Leider tragen auch Touristen durch ihr Handeln – wissentlich oder unwissentlich – dazu bei, dass der illegale Handel mit geschützten Arten blüht und leisten damit dem Artensterben von Tieren und Pflanzen Vorschub“, sagt Heike Sennewald, Pressesprecherin des Zollfahndungsamtes Essen. Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Essen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Paderborn.
Zusatzinfo: Weltweit sind inzwischen etwa 5.600 Tier- und 30.000 Pflanzenarten im Bestand gefährdet oder akut vom Aussterben bedroht. Auch Teile und Erzeugnisse aus geschützten Tier- und Pflanzenarten unterliegen strengen Ein- und Ausfuhrbestimmungen. Eine legale Ein- und Ausfuhr ist grundsätzlich nur mit gültigen Artenschutzgenehmigungen der zuständigen Naturschutzbehörden möglich. Der grenzüberschreitende, illegale Handel, auch innerhalb der EU steht im Fokus der Zollbehörden und wird von den Zollfahndungsämtern im Auftrag der Staatsanwaltschaften verfolgt. Neben dem Handel ist auch bei „Reisemitbringseln“ aus dem Urlaub Vorsicht geboten! Internetkäufer und Reisende sollten sich vor dem Kauf oder der Reise über die entsprechenden Vorschriften auf www.zoll.de informieren.
Quelle: Zollfahndungsamt Essen
Bildquelle: Zollfahndungsamt Essen