Kantonspolizei Graubünden kontrollierte Tiertransporte – mehrere Verzeigungen

Die Kantonspolizei Graubünden hat am Montag anlässlich einer Weiterbildung der Tierschutzsachbearbeiter Tiertransporte kontrolliert.

Sechs Personen mussten wegen neun Widerhandlungen gegen die Tierschutz- und Tierseuchengesetzgebung an die Staatsanwaltschaft Graubünden verzeigt werden.

Die Kontrollen führte die Kantonspolizei Graubünden gemeinsam mit den Tierschutzsachbearbeitern der Stadtpolizei Chur und der Kantonspolizei Glarus im Prättigau, in der Surselva und im Schwerverkehrskontrollzentrum (SVKZ) in Unterrealta durch. Im Rahmen der jährlichen Weiterbildung waren auch zwei Spezialisten des Amtes für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (ALT) beteiligt.

Gewerbliche und private Transporte

Kontrolliert wurden rund sechzig Transporte von Nutztieren, gewerbliche Anhängerzüge wie auch private Tieranhänger an Personenwagen. Es resultierten vier Anzeigen wegen nicht oder schlecht gereinigter Transportfahrzeuge, zwei wegen fehlerhafter oder unterlassener Begleitdokumente und zwei wegen Nichteinhaltens von Fahrzeugmassen. Zusätzlich musste der Transport einer verletzten Kuh beurteilt werden. Um die Verletzungen und die Transportfähigkeit des Tieres zu beurteilen, wurde ein Amtstierarzt beigezogen. Es stellte sich heraus, dass die Verletzung vorgängig tierärztlich beurteilt und vom Tierhalter auch korrekt dokumentiert wurde. Folglich erfolgte auch keine Anzeige. Der grösste Teil der Tiertransporte wurde gemäss den gesetzlichen Vorschriften ausgeführt.

Fachverantwortliche stellen Koordination sicher
Seit neun Jahren stehen in Graubünden rund ein Dutzend Tierschutzsachbearbeiterinnen und –sachbearbeiter der Kantonspolizei Graubünden und der Stadtpolizei Chur im Einsatz. Diese stehen den Polizistinnen und Polizisten bei Tatbestandsaufnahmen zur Seite und koordinieren mit dem ALT. Am jährlichen Weiterbildungstag werden Informationen zur Haltung und zum Transport von Haustieren vermittelt, z.B. Vorschriften für Gehege, Lichtverhältnisse, Stallungen oder in einem Schlachthaus.

 

Quelle: Kantonspolizei Graubünden
Bildquelle: Kantonspolizei Graubünden

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