Miserable Tierhaltung in Oftringen (AG): Veterinärdienst ergreift Massnahmen
VON belmedia Redaktion News Nutztiere
Eine vertiefte interne Fallanalyse zum bekannt gewordenen Tierschutzfall in Oftringen hat Handlungsbedarf im Veterinärdienst aufgezeigt. Ein spezifisches Kontrollkonzept, regelmässige Schulungen des Kontrollpersonals sowie ein internes Monitoring der auffälligen Tierhaltenden werden eingeführt.
So sollen weitere Fälle wie der Tierschutzfall in Oftringen vermieden werden.
Das Amt für Verbraucherschutz hat das Vorgehen des Veterinärdienstes im Tierschutzfall in Oftringen eingehend aufgearbeitet. Neben der detaillierten Aufarbeitung des Dossiers umfasste die Analyse auch die Befragung der in den Fall involvierten Personen sowie eine Besichtigung vor Ort.
Die Fallanalyse ergab, dass der Umfang und die Intensität der Kontrollen vor Ort grundsätzlich der jeweiligen Situation angemessen waren. Die dabei jeweils angeordneten Massnahmen (z.B. Mängelbehebungen oder Strafanzeigen), waren ebenfalls angemessen. Die insgesamt acht unangemeldeten Kontrollen liessen zudem keine Rückschlüsse darauf zu, dass auf dem Gelände Tierkadaver versteckt wurden.
Massnahmen zu stark auf Einzelsituation fokussiert
Die Analyse zeigte hingegen auf, dass sich der Veterinärdienst zu sehr auf die Feststellungen der einzelnen Kontrollen fokussiert hat und die verordneten Korrekturmassnahmen einseitig auf diese einzelnen Kontrollen bezogen wurden. Einer Gesamtbetrachtung der Situation beim betreffenden Tierhalter wurde zu wenig Beachtung geschenkt und – rückblickend – zu wenig stark durchgegriffen. Dies führte dazu, dass umfassendere Massnahmen zur Sicherstellung des Tierwohls – wie zum Beispiel ein Tierhalteverbot – nicht früher angeordnet wurden.
Neues Kontrollkonzept, Schulung des Kontrollpersonals und Monitoring von auffälligen Tierhaltenden
Der Veterinärdienst passt in der Konsequenz verschiedene interne Prozesse an. So erfolgen Kontrollen künftig anhand eines spezifischen Kontrollkonzepts, das bei der Anordnung von Massnahmen die Vorgeschichte beim jeweiligen Tierhaltenden angemessen berücksichtigt.
Das Kontrollpersonal wird regelmässig über Aufgaben aber insbesondere über Kompetenzen im Vollzug geschult und sensibilisiert. Zusätzlich werden auffällige Tierhaltende neu von einem interdisziplinären Team überwacht. Mit konsequenten Massnahmen gegenüber wiederholt fehlbaren und renitenten Tierhaltenden sollen das Tierwohl gewährleistet und tragische Vorfälle künftig vermieden werden.
Quelle: Kanton Aargau
Bildquelle: Kantonspolizei Aargau