Schweizer Tierschutz STS: Nein zum revidierten Jagdgesetz
VON belmedia Redaktion News Wildtiere
Kurz vor dem Urnengang vom 27. September bekräftigt der Schweizer Tierschutz STS sein Nein zum revidierten Jagdgesetz.
In einer breit angelegten Kampagne wiederholt der Tierschutz-Dachverband seine Forderung nach einem Jagdgesetz, das Probleme nicht mit dem Gewehr lösen will und das den Tier- und Artenschutz in der Schweiz stärkt, anstatt ihn zu schwächen.
„Es ist unlauter und absurd“, so STS-Präsident Heinz Lienhard, „dem Stimmbürger vorzugaukeln, das neue Jagdgesetz stärke den Tierschutz und bringe mehr Sicherheit für Mensch und Tier. Ein Gesetz, das den Schutz von Wildtieren herabsetzen und gleichzeitig tierquälerische Jagdmethoden wie die Baujagd weiterhin zulassen will, stärkt mit Sicherheit nicht den Tierschutz.“
Fuchsjagd bis in den Bau und Treibjagden in den Tod
Wie wenig das als fortschrittlich gepriesene Gesetz den Forderungen nach einer tierschutzkonformen Jagd Rechnung trägt zeigt die Tatsache, dass kein landesweites Verbot der Baujagd, einem Tierkampf von Hund und Fuchs unter Erde, in die Vorlage aufgenommen wurde. Die Ausbildung der Baujagdhunde am lebenden Fuchs ist sogar vorgeschrieben. Ebenso soll die Anzahl Treibjagden pro Revier nicht eingeschränkt werden, obwohl dabei während jeder Jagdsaison Tausende angeschossener Tiere nach langem Leiden elendiglich sterben.
Wildtiere im Fadenkreuz
Die Landesregierung betont, das revidierte Gesetz biete eine pragmatische Lösung im Umgang mit dem wachsenden Wolfsbestand in der Schweiz. Es ermögliche den Kantonen künftig, den Wolfsbestand vorausschauend zu regulieren. In der Realität heisst das: Einzelne Tiere und ganze Bestände einer geschützten Tierart können geschossen werden, bevor irgendwelcher Schaden nachgewiesen ist. Das ist ein Novum, denn bis anhin war für die Abschussbewilligung der Nachweis eines erheblichen Schadens notwendig. In Bezug auf den Wolf wird damit der Anreiz für einen effektiven Herdenschutz geschwächt zugunsten der einfacheren Problemlösung mit dem Gewehr. Von der erleichterten Bestandesregulierung betroffen wären neben dem Wolf auch Steinbock und Höckerschwan. Weitere Tierarten könnte der Bundesrat in Eigenregie der „Abschussliste“ hinzufügen.
Kniefall vor Wolfsgegnern und Jagdlobby
Was dem Stimmbürger als zeitgemässes Jagd- und Schutzgesetz präsentiert wird, ist ein Kniefall vor Wolfsgegnern und Jagdlobby. Das Versprechen von mehr Sicherheit für Mensch und Tier wird garniert mit Ammenmärchen vom „bösen Wolf“. Der von der Landesregierung beschworene Mittelweg zwischen Schutz und Jagd ist eher ein Weg zurück zur altertümlichen Vorstellung, wonach der Mensch Herr über die Natur sei und möglichst alles „Wilde“, was stört, was schadet oder schaden könnte, zu eliminieren ist.
Schweizer Tierschutz STS: „Ausrotten? Am 27. September: Nein zum missratenen Jagdgesetz“: www.jagdgesetz.info
Quelle: Schweizer Tierschutz STS
Bildquelle: Schweizer Tierschutz STS