Umweltverbände erachten Koexistenz von Mensch und Wolf für möglich
VON belmedia Redaktion Allgemein Natur & Umwelt News Wildtiere
Die Umweltverbände Pro Natura, WWF Schweiz, BirdLife Schweiz und Gruppe Wolf Schweiz verzichten auf ein Referendum gegen das revidierte Jagdgesetz. Das Parlament hat im Dezember 2022 die Chance verpasst, ein fachlich überzeugendes Gesetz zu verabschieden, das eine Regulierung der Wölfe mit klarem Bezug zu Schäden ermöglicht und so die Herausforderungen der Land- und Alpwirtschaft effektiver angegangen hätte. Trotzdem kann die Koexistenz mit dem Wolf auf Grundlage des nun vorliegenden Gesetzes gelingen. Entscheidend ist die Regelung mittels einer Jagdverordnung, die den Wolfsbestand nicht gefährdet und den Herdenschutz weiter stärkt, sowie deren gemeinsame Umsetzung durch Älplerinnen, Landwirte, Försterinnen, Naturschützende, Kantone und Gemeinden. Der Wolf gehört zur heimischen Tierwelt und die Schweiz ist zu seinem Schutz verpflichtet. Eine Koexistenz von Mensch und Wolf ist auf der Basis des revidierten Gesetzes möglich, sofern die im Parlament genannten sichernden Bedingungen eingehalten werden. So sollen wolfsfreie Zonen nicht zulässig sein, und die Entfernung ganzer Rudel ist nur in Ausnahmefällen möglich. Auch Wolfsabschüsse in Jagdbanngebieten wird es weiterhin nicht geben. Die Hürden für den Abschuss von Einzelwölfen werden gegenüber Stand heute nur unwesentlich gesenkt und liegen immer noch wesentlich höher, als dies in der vom Volk 2020 abgelehnten Vorlage der Fall gewesen wäre. Die Regulierungszeit für Wölfe wird im Winter gegenüber dem Ist-Zustand sogar um zwei Monate verkürzt. Unter diesen Rahmenbedingungen ist eine erneute Gefährdung des Wolfsbestandes nicht möglich. Der Wolf wird sich deshalb auch mit dem neuen Jagdgesetz entwickeln können und ein integraler Bestandteil der heimischen Tierwelt bleiben. Deshalb verzichten die Verbände Pro Natura, WWF Schweiz, BirdLife Schweiz und die Gruppe Wolf Schweiz auf das Ergreifen eines Referendums. Sie hatten bereits vor über fünf Jahren zugestimmt, dass beim Wolf – und nur beim Wolf – eine stärkere, gezielte und schadensorientierte Regulierung möglich sein könne.
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